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Die Ordnungsgemässe Rechnungslegung ist für alle juristischen Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften verpflichtend, die nicht die reduzierte Rechnungslegungsvorschriften für Kleinstunternehmen anwenden dürfen. Die Jahresrechnung muss in einer schweizerischen Landessprache oder in Englisch verfasst sein und die Berichtswährung muss entweder der Schweizer Franken oder eine andere relevante Währung sein. Wird eine andere relevante Währung verwendet, so sind auch CHF-Werte darzustellen und die angewandten Fremdwährungskurse im Anhang offenzulegen.

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